Der Verwendungsnachweis ist der DBJ spätestens 1 Monat nach Durchführung der Maßnahme vorzulegen.
Dem Verwendungsnachweis sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ausführlich beschriebenes Programm
- Sachbericht, aus dem der Begegnungscharakter des Programms hervorgeht
- Original-Teilnehmerlisten
Die Listen sind von der deutschen und der polnischen Gruppe auszufüllen und zu unterschreiben.
Die Leiter (deutsche und polnische) bestätigen mit ihrer Unterschrift - Nachweis des ausgezahlten Taschengeldes Sprachmittler (Inlandsmaßnahmen)
Wird mit der Unterschrift des Partners auf der Teilnehmerliste bestätigt - Informationen über die tatsächlich entstanden Ausgaben und Einnahmen
- Anlage 1 (Musteranlage zum Bewilligungsbescheid)
- Original-Belege Fahrtkosten, Versicherung, sonstige Ausgaben
Maßnahmen nach Polen:
- Reisekostenzuschuss
- Dem Verwendungsnachweis muss die Busrechnung beigefügt werden.
Maßnahmen in Deutschland:
- Programmkosten, Taschengeld für Sprachmittler
- Mit dem Verwendungsnachweis müssen Belege für die Ausgaben eingereicht werden
Die dafür benötigten Vorlagen und Formulare werden mit der Bewilligung zugeschickt.