Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis ist der DBJ spätestens 1 Monat nach Durchführung der Maßnahme vorzulegen.

Dem Verwendungsnachweis sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ausführlich beschriebenes Programm
  • Sachbericht, aus dem der Begegnungscharakter des Programms hervorgeht
  • Original-Teilnehmerlisten
    Die Listen sind von der deutschen und der polnischen Gruppe auszufüllen und zu unterschreiben.
    Die Leiter (deutsche und polnische) bestätigen mit ihrer Unterschrift
  • Nachweis des ausgezahlten Taschengeldes Sprachmittler (Inlandsmaßnahmen)
    Wird mit der Unterschrift des Partners auf der Teilnehmerliste bestätigt
  • Informationen über die tatsächlich entstanden Ausgaben und Einnahmen
  • Anlage 1 (Musteranlage zum Bewilligungsbescheid)
  • Original-Belege Fahrtkosten, Versicherung, sonstige Ausgaben

Maßnahmen nach Polen:

  • Reisekostenzuschuss
  • Dem Verwendungsnachweis muss die Busrechnung beigefügt werden.

Maßnahmen in Deutschland:

  • Programmkosten, Taschengeld für Sprachmittler
  • Mit dem Verwendungsnachweis müssen Belege für die Ausgaben eingereicht werden

Die dafür benötigten Vorlagen und Formulare werden mit der Bewilligung zugeschickt.