Freiwillige unterstützen die Einsatzstellen (EST) bei anfallenden Arbeiten in verschiedenen Aufgabenbereichen
Das Taschengeld kann mit Zuschüssen des Bundes finanziert werden
Die EST kann die Freiwilligen selbst auswählen
Eine EST kann auch mehrere Freiwillige anmelden und einsetzen
Der Beginn eines BFDs kann frei gewählt werden
Die Arbeitszeiten können gleitend über alle sieben Tage der Woche verteilt werden
Die Betreuung/Anleitung der Freiwilligen kann durch eine:n Vertreter:in des ehrenamtlichen Vereinsvorstandes erfolgen
Menschen, die schon immer dem Verein helfen, können mit dem Taschengeld eine kleine Entschädigung/Anerkennung für ihren Einsatz erhalten
Freiwillige können neue Themen in der Vereinsarbeit erschließen
Eine Einsatzstelle benötigt für 12 Monate Dienstzeit nur ca. 800,- € Eigenmittel (Einsatzstellen-Pauschale, Berufsgenossenschaft, Umlagen, Verwaltungskosten, Beteiligung an Kosten für Bildungstage)
Die Größe des Vereins spielt für den Bundesfreiwilligendienst keine Rolle
Im Falle der vorzeitigen Aufhebung eines Vertrages mit Freiwilligen besteht keine Nachbesetzungspflicht
Mit BFD-Träger und Zentralstelle haben alle Einsatzstellen starke Partner, die die EST bei der Organisation und Abwicklung des Dienstes anleiten und unterstützen, sowie die pädagogische Arbeit mit den Freiwilligen vorrangig übernehmen