Mögliche Freiwillige

Wer kann einen Freiwilligendienst leisten?

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) Kultur und Bildung in Strukturen der Deutschen Bläserjugend (DBJ) ist für Menschen ab 27 Jahren mit Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland vorgesehen. Oft sind es langjährige Vereinsmitglieder, die sich in stärkerem Ausmaß für den Verein engagieren möchten.

Wer genau kommt für den BFD in Frage?

  • Rentner und Rentnerinnen sowie Pensionäre und Pensionärinnen
  • Studierende (Wartezeit, Praxissemester, post-universitäres Orientierungsjahr)
  • Hausfrauen und Hausmänner ohne Einkommen bzw. ohne ALG I
  • Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger (Taschengeld wird in Höhe von 250 € angerechnet)
  • Teilzeitbeschäftigte
  • Selbstständige und Freiberuflich Arbeitende
  • Frauen und Männer in Elternzeit
  • Menschen aus dem Ausland (weitere Informationen finden Sie hier)
  • Geflüchtete (weitere Informationen finden Sie hier)

Weisungsbefugte Personen, wie zum Beispiel Vorstandsmitglieder, dürfen keinen BFD in der selben Einsatzstelle leisten.

Mehrere Dienstzeiten durch die gleiche Person hintereinander sind nicht möglich. Zwischen Beendigung und Wiederaufnahme eines BFD müssen fünf Jahre liegen.

Vorruhestand von Beamten und Beamtinnen und BFD

Der Vorruhestand von Beamt:innen in Post-Nachfolgeunternehmen (Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG),der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost und der Deutschen Bahn ist aktuell an die Voraussetzung geknüpft, dass die Beamt:innen innerhalb von drei Jahren nach der Versetzung in den Ruhestand einen mindestens zwölfmonatigen Bundesfreiwilligendienst ableisten (oder eine vergleichbare ehrenamtliche Tätigkeit). Diese Regelung wurde im Dezember 2020 bis Ende 2024 verlängert. Grundlage ist das Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen BEDBPStruktG §4 Abs. 1 Nr. 4 a