Antragsfrist: bis 1. November des Vorjahres
Grundsätzlich stellen die Träger aus beiden Ländern den Antrag gemeinsam. Zuschüsse zu den Reisekosten sollen in der Währung der Gäste, Zuschüsse zu Programmkosten in der Währung der Gastgeber beantragt werden.
Bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte können nicht gefördert werden.
Checkliste für den Antrag
- genaue Angaben über den Träger (Verein) und seinen Partner
- Angaben zu den Teilnehmenden: Anzahl, Alter, Land
- geplantes Programm
- Programmort
- Angaben zur Vor- und Nachbereitung
- Angaben zu den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben