Förderkriterien

Was wird gefördert? – Programmkriterien

Internationale Jugendarbeit und -begegnung findet auf allen Feldern der Jugendhilfe – politische, kulturelle, soziale und sportliche Jugendbildung – statt.

Die Programme müssen bestimmten pädagogischen und jugendpolitischen Ansprüchen gerecht werden. Die jeweilige Maßnahme (Programminhalte, -ablauf usw.) muss mit der ausländischen Partnerorganisation abgesprochen sein und gemeinsame Aktivitäten mit den ausländischen Jugendlichen beinhalten. Das Programm muss insbesondere über Zielgruppen, Lernziele, Arbeitsmethoden und Themen hinreichend Aufschluss geben.

Die Begegnungsprogramme sollen nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit aufgebaut sein, d.h., eine Austauschbeziehung mit einer ausländischen Partnerorganisation soll bestehen bzw. angestrebt werden, die Programme sowohl in Deutschland als auch im Partnerland vorsieht.
Maßnahmen mit Ländern in Übersee müssen besonders begründet werden.

Eine Vor- und Nachbereitung ist Vorraussetzung für die Gewährung einer Förderung. Die Jugendlichen sollen selbst bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung mitwirken. Dies soll gewährleisten, dass die Teilnehmer sich mit dem Gastland, dessen Bevölkerung, Kultur und Sprache intensiv auseinandersetzen.

Keine Förderung nach dem Kinder- und Jugendplan

Folgende Maßnahmen können nicht gefördert werden:

  • Rundreisen, auch wenn es sich um Folkloregruppen, Chöre und Jugendorchester handelt,
  • Fahrten mit überwiegend touristischem Charakter,
  • Musikfestivals,
  • Städte- und Regionenpartnerschaften.

Wer wird gefördert? – Teilnahmevoraussetzungen

Die Zuwendungen aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes sind vorgesehen für Maßnahmen gemeinnütziger zentraler Träger der Jugendhilfe und ihrer Untergliederungen. Bei der DBJ sind das die Landesverbände bzw. deren Mitgliedsvereine. Der Verein stellt den Antrag über seinen Landesverband bei der Deutschen Bläserjugend (Zentralstelle).

Die Jugendbegegnung kann im In- und Ausland erfolgen. Es sind Bilaterale Begegnungen.
Das Zahlenverhältnis zwischen der deutschen und ausländischen Jugendgruppe soll ausgeglichen sein.
Jugendbegegnungsmaßnahmen sollen grundsätzlich mindestens 5 und höchstens 30 Tage dauern (ohne An- und Abreisetag).

Die Zahl der mitwirkenden LeiterInnen muss im angemessenen Verhältnis zur Gesamtteilnehmerzahl stehen.

Ausdrücklich begrüßt wird die Teilnahme von Jugendlichen mit Migrationshintergrund.