Wer kann einen Freiwilligendienst leisten?
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) Kultur und Bildung in Strukturen der Deutschen Bläserjugend (DBJ) ermöglicht Menschen ab 27 Jahren, einen Freiwilligendienst zu leisten. Oft sind es langjährige Vereinsmitglieder, die sich in stärkerem Ausmaß für den Verein engagieren möchten.
Wer genau kommt für den BFD in Frage?
- Rentner und Renterinnen sowie Pensionäre und Pensionärinnen
- Teilzeitbeschäftigte (unter 21 Wochenstunden)
- Selbstständige und Freiberuflich Arbeitende (unter 21 Wochenstunden)
- Bürgergeld-Empfänger:innen (Taschengeld in Höhe von 250 Euro monatlich wird nicht auf das Bürgergeld – ehemals Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld 2 oder Sozialgeld – angerechnet.)
- Hausfrauen und Hausmänner ohne Einkommen (bzw. ohne ALG I)
- Frauen und Männer in Elternzeit
- Studierende, die sich den BFD als Praxissemester anerkennen lassen möchten (individuelle Regelung mit der Hochschule nötig)
- Menschen, die aus dem Ausland kommen, benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung/Visum. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Geflüchtete Menschen benötigen eine Beschäftigungserlaubnis. Diese erhalten Sie von der Ausländerbehörde. Weitere Informationen finden Sie hier.
Weisebefugte Personen, wie zum Beispiel Vorstandsmitglieder, dürfen in der selben Einsatzstelle keinen BFD leisten.
Mehrere Dienstzeiten durch die gleiche Person hintereinander sind nicht möglich. Zwischen Beendigung und Wiederaufnahme eines BFD müssen fünf Jahre liegen.
Jugendliche und junge Erwachsene unter 27 Jahren können natürlich auch einen Freiwilligendienst im Bereich der Kultur absolvieren. Allerdings nicht bei der Deutschen Bläserjugend. Hier finden Sie weitere Informationen rund um die Freiwilligendienste Kultur und Bildung.