Aufholen nach Corona (bis 31.12.2022)

Das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ des Bundes soll in der zweiten Jahreshälfte 2021 und im Jahr 2022 Kindern und Jugendlichen ermöglichen, Versäumtes nachzuholen. Dazu sollen verstärkt und vergünstigt Ferienfreizeit-, Begegnungs- und Bewegungsangebote ermöglicht werden. Dafür wurden Gelder bereitgestellt, um solche Maßnahmen zu bezuschussen. Als Mitgliedsverein oder Verband der Deutschen Bläserjugend könnt ihr solche Zuschüsse bei uns beantragen, wenn ihr entsprechende Maßnahmen plant.

Voraussetzung für den beantragenden Verein

  • Mitgliedsverein der DBJ bzw. eines ihrer Mitgliedsverbände (Ihr wisst nicht, ob ihr Mitglied seid? Hier eine Liste der DBJ-Mitgliedsverbände).
  • Als gemeinnützig anerkannt.
  • Träger der zu fördernden Maßnahme, das heißt der Verein organisiert die Maßnahme selbst und ist für die finanzielle Abwicklung verantwortlich.

Förderzeitraum

Wir fördern Maßnahmen, die zwischen dem zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2022 stattfinden. Im Fall von frühzeitigen Buchungen beachtet bitte: Maßnahmen, für die vor dem 30.10.2021 schon Ausgaben angefallen sind oder Zahlungsverpflichtungen eingegangen wurden (z.B. durch Verträge), dürfen wir nicht fördern!

Geförderte Formate

  • Mehrtägige Maßnahmen – die Veranstaltung findet durchgehend an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen statt (mit oder ohne Übernachtungen); Beispiel: Ferienfreizeit oder Probenwochenende
  • Eintägige Maßnahmen mit einer Mindestdauer von 6h Programm; Beispiel: Tagesausflug
  • Veranstaltungsreihen bzw. Maßnahmen an mehreren Tagen (die nicht aufeinanderfolgen müssen) mit einer konstanten Gruppe an Teilnehmenden und einer Gesamtmindestdauer von 6h Programm; Beispiel: Workshopreihe

Egal welches Format, die Anzahl der Teilnehmenden muss mindestens 5 betragen.

Fördersätze

Mehrtägige Maßnahmen an aufeinanderfolgenden Tagen: Pro Tag und Person können bis zu 40 Euro, je nach Ort der Maßnahme auch Fahrkostenzuschüsse von bis zu 60 Euro pro Person abgerechnet werden. Für Betreuungspersonen/Leitungspersonen/Teamer*innen/Referent*innen können als Honorar 305 Euro pro Tag und Person abgerechnet werden. Dies gilt für 1 Person für 10 Teilnehmende. Bei gemischten Gruppen mit weniger als 10 Teilnehmenden kann je 1 männlich und 1 weibliche Betreuungsperson gefördert werden.

Eintägige Maßnahmen und Veranstaltungsreihen: Hier gilt ein Fördermaximum von 1000 €, und der Verein muss 10% der entstandenen Kosten selbst tragen. Pro Tag und Person können bis zu 40 Euro übernommen werden. Für Betreuungspersonen/Leitungspersonen/Teamer*innen/Referent*innen können als Honorar 305 Euro pro Tag und Person abgerechnet werden. Dies gilt für 1 Person für 10 Teilnehmende. Bei gemischten Gruppen mit weniger als 10 Teilnehmenden kann je 1 männlich und 1 weibliche Betreuungsperson gefördert werden.

Prinzipiell gilt ein Förderuntergrenze von 300 € für alle Formate.

Anmeldung

Wichtiger Hinweis: Das Förderprogramm ist zur Zeit überbucht und es gibt eine Warteliste. Eine Förderung kann nicht garantiert werden.
Für Vereine, die zum ersten Mal einen Antrag für 2022 stellen, gibt es einen Sondertopf, so dass wir diese weiterhin bedienen können.

Für die Anmeldung einer Maßnahme nutzt bitte das Online-Formular.

Meldet eine Maßnahme erst an, wenn der Termin feststeht, da der gemeldete Termin verbindlich ist.

Ab der Onlineschaltung des Formulars gilt das Windhundprinzip für die Verteilung der Gelder. Anträge werden nach der Reihenfolge des Anmeldezeitpunkts berücksichtigt, jeweils getrennt nach dem Quartal des Kalenderjahres 2022, in das der erste Maßnahmentag fällt. Werden von einem Verein mehrere Maßnahmen in einem Quartal angemeldet, behalten wir uns vor, unabhängig vom Anmeldezeitpunkt Erstanmeldungen anderer Vereine gegebenenfalls vorzuziehen.

Tipp: Neben den Daten der Maßnahme braucht ihr für die Anmeldung auch die Bankverbindung für das Konto, über das die Finanzen abgewickelt werden sollen. Haltet diese Information bereit. Außerdem müssen wir die Wahlkreisnummer der Geldempfänger erfassen. Ihr könnt diese unter https://www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise/ herausfinden.

Hinweis zu Absenden des Formulars: Nach dem Ausfüllen wird zuerst ein PDF zur Prüfung der Angaben zum Download angeboten. Achtet darauf, nach Prüfung noch einmal die Schaltfläche Weiter zu klicken. Danach ist die Anmeldung eingereicht. Nach dem Klicken auf die Schaltfläche Beenden erscheint ein rotierendes Rädchen, das Fenster oder der Tab kann dann geschlossen werden.

Wir melden uns nach der Anmeldung unter der von euch angegeben Mailadresse; bitte habt Verständnis, dass dies bei hohen Antragszahlen nicht immer umgehend erfolgen kann.

Abrechnung (Verwendungsnachweis)

Im Fall einer Förderzusage erhaltet ihr per Mail eine Inaussichtstellung mit allen Unterlagen, die ihr nach der Maßnahme ausgefüllt einreichen müsst. Die Frist für die Einreichung beträgt 14 Tage nach dem letzten Tag der Maßnahme, frühestens aber 14 Tage nach der Förderzusage (im Falle einer nachträglichen Förderzusage). Ein nicht fristgerecht eingereichter Verwendungsnachweis führt zur Rücknahme der Förderzusage.

Bitte sendet uns aber keine Unterlagen zu, solange ihr noch keine Förderzusage erhalten habt.

Der Verwendungsnachweis muss per Post eingereicht werden. Achtet darauf, uns Originalunterlagen zu schicken, dies gilt auch und vor allem für die Teilnehmendenlisten!

Teilnehmendenliste

Dieses Formular solltet ihr auf jeden Fall bei der Maßnahme dabeihaben, da alle Teilnehmenden und Begleitpersonen eigenhändig darauf unterschreiben müssen. Die Vorlagen findet ihr unten bei den Downloads.

  • alle förderfähigen Personen müssen eingetragen werden und eigenhändig (!) unterschreiben (auch Minderjährige)
  • förderfähige Personen:
    • Teilnehmende bis einschließlich 26 (Ausnahme: angemeldete Maßnahmen der Ehrenamtsförderung, JuLeiCa-Kurs, etc.)
    • je 1 Betreuungsperson/Leitungsperson/Teamer*in/Referent*in pro angefangene 10 TN
  • bitte die Unterschrift der Aktionsleitung (auf jeder Seite!) nicht vergessen

Abgesehen von den Unterschriften können die Listen maschinell oder handschriftlich ausgefüllt werden. Bitte achtet auf Leserlichkeit.

Belegliste

Gefördert werden nur tatsächlich angefallene förderfähige Ausgaben. Alle Kosten die ihr abrechnet, müssen belegt sein. Die Belege (also Rechnungen, Quittungen etc.) selbst müsst ihr für eine eventuelle spätere Prüfung aufheben. Der DBJ sendet ihr eine Belegliste.

Häufig gestellte Fragen

Darf ein Verein auch mehr als eine Maßnahme anmelden?

Ein ganz eindeutiges Ja! Jeder Verein kann grundsätzlich eine unbegrenzte Anzahl an Maßnahmen zur Förderung über das Aufholpaket bei der DBJ anmelden. UPDATE: ab 1.9.2022 gibt es für neu gemeldete Maßnahmen und für Quartale keine Obergrenze mehr. Allerdings ist die maximale Förderhöhe pro Verein und pro Quartal auf 25.000€ gedeckelt – ob diese mit einer Maßnahme oder beispielsweise zehn Maßnahmen erreicht wird, ist unbedeutend. Sollten darüber hinaus Gelder für Maßnahmen in einem Quartal beantragt werden, in dem die maximale Förderhöhe bereits erreicht ist, kommen diese auf eine Warteliste für Restmittel. Anmeldungen in anderen Quartalen bleiben davon unberührt.

Dürfen auch Kinder und Jugendliche, die nicht Mitglied im Verein sind, an unseren Maßnahmen teilnehmen?

Auch hier eindeutig und uneingeschränkt: Ja! Wir freuen uns, wenn die Vereine so viele Kinder und Jugendliche erreichen wie möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Mitgliedschaft im Verein vorliegt oder nicht. Wichtig ist nur, dass alle Kinder und Jugendlichen ihre Daten auf der Teilnehmendenliste hinterlassen und unterschreiben. Tipp: Diese Regelung bedeutet auch, dass mehrwöchige Schnupperkurse, Instrumentenkarusselle und vieles mehr förderfähig ist, was den Vereinen in der Nachwuchsgewinnung helfen kann.

Können Fahrtkosten auch bei eintägigen Veranstaltungen abgerechnet werden?

Ja, wenn dem Verein Ausgaben für Fahrtkosten entstanden sind, beispielsweise weil ihr bei einem Ausflug Eltern für Fahrdienste eine Erstattung auszahlt oder einen Bus chartert. Anders als bei vielen mehrtägigen Maßnahmen gibt es nur keinen extra Fahrtkostenzuschuss, welcher die Förderung insgesamt erhöhen könnte. Die zugesagten Fördermittel dürft ihr aber auch bei eintägigen Veranstaltungen ebenso für Fahrtkosten verwenden. Pro gefahrenen Kilometer mit dem Privat-PKW können 0,30 € gerechnet werden (muss durch Quittung oder Abrechnung belegt sein — eine Vorlage für eine Fahrtkostenabrechnung findet ihr unten bei den Downloads). Wenn ihr einen Wagen mietet oder einen Bus chartert, rechnet die entsprechenden Kosten laut Rechnung ab.

Erhalte ich nach dem Online-Anmeldeprozess eine Bestätigung per Mail?

Nein, ihr erhaltet keine Bestätigung per Mail. Ladet euch stattdessen auf der letzten Seite des Anmeldeformulars das eingereichte PDF herunter. Wichtig dabei: Achtet darauf, dass es euch nach dem Ausfüllen des Formulars zunächste ein PDF zur Prüfung der Angaben zum Download angeboten wird (mit dem Wasserzeichen „noch nicht eingereicht“). Erst wenn ihr daraufhin nochmal die Schaltfläche „Weiter“ klickt, ist die Anmeldung eingereicht. Dann könnt ihr ein PDF downloaden ohne das Wasserzeichen. Dieses müsst ihr speichern und am besten ausdrucken. Es ist als Beweis völlig ausreichend. Ihr werdet später eine Mail von der DBJ-Geschäftstelle erhalten, mit der euch eine Förderung in Aussicht gestellt wird – oder ihr erfahrt, dass ihr auf der Warteliste steht.

Können Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche abgerechnet werden?

Nein, es können nur Honorare abgerechnet werden. Ein Honorar ist ein Entgelt für eine bestimmte Tätigkeit (z.B. Betreuung, Workshopleitung, Dirigat) in einem bestimmten Zeitraum (z.B. 16.-20.05.22, 31.07.22 12:00-15:00 Uhr). Diese werden in einem Honorarvertrag oder einer Honorarrechnung festgehalten. Vereine können für Tätigkeiten während der geförderten Maßnahme auch mit ansonsten im Verein ehrenamtlich tätigen Personen ein Honorar vereinbaren. Vergütungen für Betreuung, Dirigieren, etc. sind also nur förderfähig, wenn sie als Honorar belegt sind! Ein Muster für eine Honorarrechnung findet ihr unten bei den Downloads.

Können Vereine ohne Verbandszugehörigkeit gefördert werden?

Nein, die Mitgliedschaft in der Struktur der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV) – die Erwachsenenorganisation der Deutschen Bläserjugend (DBJ) – ist Voraussetzung, um ein Verein fördern zu können. Es besteht die Möglichkeit noch für das Jahr 2022 Mitglied in der Verbandsstruktur zu werden, um vom Aufholpaket profitieren zu können. Einige Vereine, die zuvor nicht Verbandsmitglieder waren, sind dazu bereits eingetreten. Es lohnt sich also, überall vom Aufholpaket zu erzählen. Ihr wisst nicht, wie ihr mit eurem Verein in einem Verband Mitglied werden könnt, welche Landes- oder Kreisverband für euch zuständig ist oder ihr sogar schon Mitglied seid? Sollen wir euch erklären, wie die Verbandswelt aufgebaut ist und funktioniert? Dann helfen wir euch gerne. Meldet euch bei Fragen diesbezüglich bei Philipp Maier ( philipp.maier@deutsche-blaeserjugend.de oder +49 30 20649165).

Dürfen auch Verbände eine Förderung durch „Aufholen nach Corona“ beantragen?

Ja, grundsätzlich steht das Aufholpaket allen Ebenen innerhalb der BDMV-Strukturen offen. Dazu zählen auch unsere Mitgliedsverbände, die Kreisverbände und andere. Allerdings ist die Hauptzielgruppe, die wir gerne mit dem Förderprogramm erreichen möchten, die Vereine. Für die Vereine „an der Basis“ und ihre Maßnahmen für Kinder und Jugendliche sind die Gelder des Aufholpakets hauptsächlich gedacht. Dennoch freuen wir natürlich auch über Anmeldungen von engagierten Verbänden.

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Kontakt

Ansprechpartnerin: Simone Kroggel, aufholen@deutsche-blaeserjugend.de oder Telefon: +49 160 7501641 .