Antragstellung

Antragsfrist: bis 1. November des Vorjahres

Bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte können nicht gefördert werden.

Jugendbegegnungen

Grundsätzlich stellt die reisende Gruppe den Antrag, wenn der Austausch am Ort der Partnergruppe stattfindet. Ein Antrag über die DBJ kann also gestellt werden, wenn

  • entweder die Maßnahme am Ort der französischen Partnergruppe stattfindet
  • oder sich die deutsche und die französische Gruppe sich an einem dritten Ort in Deutschland begegnen.

Gruppenaustauschprojekte in grenznahen Regionen

Der Partner, bei dem die erste Projektphase stattfindet, stellt im Namen beider Partner für die Teilnehmer_innen aus Deutschland und Frankreich einen Gesamtantrag. Dieser Antrag umfasst alle Projektphasen und ist auf dem üblichen Antragsweg zu stellen.

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