Förderkriterien

Projekte, die vom DFJW gefördert werden
Alle Projekte, die das DFJW fördert, beruhen auf den Prinzipien der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Organisationen und der Gegenseitigkeit.

Voraussetzung für die Förderung eines Projekts ist die Qualität des Projekts und dessen definierte Ziele, die im Projektkonzept beschrieben werden und die die Begegnung zwischen jungen Menschen aus Deutschland und Frankreich ermöglichen. Die interkulturelle Dimension der Begegnung und die aktive Beteiligung der jungen Menschen müssen im Projekt Berücksichtigung finden.

Gruppenaustauschprojekte
Gruppenaustauschprojekte sollen das Kennenlernen und die Begegnung zwischen jungen Menschen aus Deutschland und Frankreich sicherstellen und einen intensiven Kontakt und Einblick in die Kultur des Nachbarlandes ermöglichen. Sie können auch auf ein Drittland ausgeweitet werden.
Ein Gruppenaustauschprojekt kann einen besonderen sprachlichen Schwerpunkt aufweisen.

Ort der Unterbringung
Begegnung am Ort des Partners: Der Förderantrag wird von der Gruppe gestellt, die ins andere Land reist. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind entweder in Familien der empfangenden Gruppe oder in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Die Förderung erfolgt nur für die reisende Gruppe. Für die Gruppe, die empfängt, kann kein Zuschuss gewährt werden.
Höchstmögliche Anzahl an geförderten Teilnehmerinnen und Teilnehmern: 35 Personen der reisenden Gruppe einschließlich Betreuerinnen und Betreuer.

Drittortbegegnung:
Der Förderantrag wird von der Gruppe aus dem Land gestellt, in dem das Projekt durchgeführt wird. Die Förderung erfolgt für beide Gruppen. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind gemeinsam untergebracht.
Eine Förderung können höchstens 50 Personen erhalten, einschließlich Betreuerinnen und Betreuern.

Dauer
Die Mindestdauer dieser Projekte beträgt vier Projekttage und die Höchstdauer 21 Tage. An- und Abreisetag werden pauschal zusammen als ein Projekttag gerechnet.

Alter der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Die Teilnahme an Gruppenaustauschprojekten ist bis zur Vollendung des 31. Lebensjahres möglich; Betreuerinnen und Betreuer sind von der Altersgrenze ausgenommen.

Andere Projekte
Gruppenaustauschprojekte in grenznahen Regionen
Projekte in grenznahen Regionen müssen aus jeweils 2 bis 4 Kurzphasen innerhalb des Kalenderjahres bestehen. Die Mindestgesamtdauer beträgt 4 volle Kalendertage. Die Projekte müssen mindestens teilweise im jeweils anderen Land stattfinden. Als grenznah gelden die Regionen:

  • in Deutschland: Saarland, Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz, Regierungsbezirk Karlsruhe und Regierungsbezirk Freiburg
  • in Frankreich: Départements Moselle, Bas-Rhin, Haut-Rhin und Territoire-de-Belfort

Trinationale Projekte
Das DFJW fördert trinationale Projekte, an denen Jugendliche oder junge Erwachsene, Fachkräfte oder Multiplikatoren der Kinder- und Jugendhilfe und Organisationen aus einem Drittland teilnehmen.