Finanzierung

Vom Zuschuss des Bundesamts abgedeckte Leistungen:

  • Taschengeld der Freiwilligen
  • Sozialversicherungsabgaben (ohne Umlagen)

Finanzielle Eigenleistungen der Einsatzstelle:

  • Zahlung eines jährlichen Beitrages an die Berufsgenossenschaft von ca. 50 Euro (gesetzliche Unfallversicherung, Verwaltungsberufsgenossenschaft [VBG])
  • Zahlung einer Einsatzstellenpauschale für die pädagogische Begleitung je Freiwilligen an die DBJ als BFD-Träger in Höhe von monatlich
  • 50 Euro monatlich für den 1.-12. Dienstmonat
  • 100 Euro monatlich für den 13.-18. Dienstmonat
  • Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Freiwilligen (häufig durch Vereinsmitgliedschaft bereits abgedeckt)
  • ggf. Beteiligung an den Kosten für Bildungstage
  • Zahlung der U2 ‚Mutterschaftsaufwendungen‘ und U3 ‚Insolvenzumlage‘ an die Krankenkasse (Abführung mit den Sozialversicherungsbeiträgen). → ca. 2 € monatl.
  • Sonstige Kosten (Verwaltung, Arbeitsplatz-Einrichtung, Anleitung der Freiwilligen)
  • Ggf. freiwillige Erhöhung des Taschengelds (und damit des SV-Beitrages)

→ Ein zwölfmonatiger Freiwilligendienst bedarf ca. 800 € Eigenleistungen der Einsatzstelle