Vom Zuschuss des Bundesamts abgedeckte Leistungen:
- Taschengeld der Freiwilligen
- Sozialversicherungsabgaben (ohne Umlagen)
Finanzielle Eigenleistungen der Einsatzstelle:
- Zahlung eines jährlichen Beitrages an die Berufsgenossenschaft von ca. 50 Euro (gesetzliche Unfallversicherung, Verwaltungsberufsgenossenschaft [VBG])
- Zahlung einer Einsatzstellenpauschale für die pädagogische Begleitung je Freiwilligen an die DBJ als BFD-Träger in Höhe von monatlich
- 50 Euro monatlich für den 1.-12. Dienstmonat
- 100 Euro monatlich für den 13.-18. Dienstmonat
- Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Freiwilligen (häufig durch Vereinsmitgliedschaft bereits abgedeckt)
- ggf. Beteiligung an den Kosten für Bildungstage
- Zahlung der U2 ‚Mutterschaftsaufwendungen‘ und U3 ‚Insolvenzumlage‘ an die Krankenkasse (Abführung mit den Sozialversicherungsbeiträgen). → ca. 2 € monatl.
- Sonstige Kosten (Verwaltung, Arbeitsplatz-Einrichtung, Anleitung der Freiwilligen)
- Ggf. freiwillige Erhöhung des Taschengelds (und damit des SV-Beitrages)
→ Ein zwölfmonatiger Freiwilligendienst bedarf ca. 800 € Eigenleistungen der Einsatzstelle