Antragstellung

Antragsfrist: bei Begegnungsmaßnahmen im 1. Quartal: spätestens drei Monate vor Beginn.
Bei Maßnahmen im restlichen Jahr, bis 1. November des Vorjahres bei der DBJ.

Grundsätzlich stellen die Träger beider Länder den Antrag gemeinsam. Für jedes Projekt kann nur ein Antrag beim DGJW oder der zuständigen Zentralstelle gestellt werden. Dies gilt auch, wenn mehrere Träger an der Durchführung des Projektes beteiligt sind.

Bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte können nicht gefördert werden.

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