Antragstellung

Antragsfrist: bis 18. Oktober 2024 bei der DBJ, bei Maßnahmen im Januar spätestens 3 Monate vor Projektbeginn.

Grundsätzlich stellen die Träger beider Länder den Antrag gemeinsam. Für jedes Projekt kann nur ein Antrag beim DGJW oder der zuständigen Zentralstelle gestellt werden. Dies gilt auch, wenn mehrere Träger an der Durchführung des Projektes beteiligt sind.

Bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte können nicht gefördert werden.

Antragsformular downloaden