Der Verwendungsnachweis ist einen Monat nach Durchführung des Projektes der DBJ vorzulegen.
Bei Projekten der Kategorie 1 (vereinfachte Abrechnung)
- das vollständig ausgefüllte Verwendungsnachweisformular
- Liste der Teilnehmenden bestätigt von der Projektleitung
- Nachweis über die Durchführung des Projektes, zum Beispiel durch einen Beleg der Unterkunft oder der Fahrtkostenbelege
Bei Projekten der Kategorie 2
- das vollständig ausgefüllte Verwendungsnachweisformular
- Liste der Teilnehmenden bestätigt von der Projektleitung
- Belegliste mit Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben
Die dafür benötigten Vorlagen und Formulare werden mit der Bewilligung zugeschickt.
Prüfung
Das Jugendwerk ist berechtigt, die Verwendung der Zuwendungsmittel durch Einsicht in die Bücher, Belege sowie durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder Beauftragte prüfen zu lassen.
Der Zuwendungsempfänger hat die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu geben.
Sämtliche Unterlagen müssen dem Jugendwerk fünf Jahre lang, vom Zeitpunkt der Durchführung der betreffenden Maßnahme abgerechnet, zur Verfügung stehen.
Rückzahlung
Ohne ausdrückliche Zustimmung des Jugendwerks darf der Zuschuss nicht zu einem anderen als dem vorgesehenen Zweck verwendet werden.
Die verantwortlichen Träger und die Zentralstellen haben die nicht verwendeten Mittel sofort an das Jugendwerk zu erstatten. Ebenso sind die Zuschüsse sofort zurückzuzahlen, wenn sich herausstellt, dass sie aufgrund falscher Angaben bewilligt wurden, oder wenn die bei der Bewilligung gestellten Bedingungen nicht erfüllt worden sind.
Bei Verzug der Rückzahlung kann das Jugendwerk die üblichen Verzugszinsen verlangen.