Deutsch-Französisches Jugendwerk
Antragsfrist: formloser Antrag bis 1. November des Vorjahres, vollständiger Antrag 4 Monate vor Beginn der Maßnahme
Begegnungen zwischen deutschen und französischen Jugendgruppen können vom Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) gefördert werden. Das DFJW bezuschusst dabei nur die reisende Gruppe! Ist also eine französische Partnergruppe bei euch zu Gast, kann nur diese einen Antrag an das DFJW in Frankreich (dort heißt es OFAJ – Office franco-allemand pour la Jeunesse) stellen.
Dauer: 4–21 Programmtage, bzw. Übernachtungen; An- und Abreisetag an den Begegnungsort werden zusammen als ein Tag gezählt.
Alter der Teilnehmenden: von 3 bis 30 Jahre.
Anzahl der Betreuungspersonen: Gefördert wird 1 Betreuer*in je 5 Teilnehmende.
Gruppengröße: Gefördert werden maximal 35 Personen einschließlich Betreuungspersonen.
Zuschuss für Begegnungen in Deutschland: Ist eine französische Partnergruppe bei euch zu Gast, kann nur diese einen Antrag an das DFJW in Frankreich (OFAJ – Office franco-allemand pour la Jeunesse) stellen.
Zuschuss für Maßnahmen im Partnerland:
Je nach Projektkategorie werden folgende Kostenarten berücksichtigt: Fahrtkosten, Basiskosten, Projektkosten und gegebenenfalls Sprachförderkosten.
Gruppenprojekte der Kategorie 1 erhalten eine einfache Förderung. Diese umfasst eine Förderung von Fahrtkosten und Basiskosten. Die Förderung erfolgt pauschal und bei der Abrechnung gilt eine erleichterte Belegpflicht. Gruppenprojekte der Kategorie 2 werden mit einer erweiterten Förderung unterstützt. Diese umfasst neben der Förderung von Fahrtkosten und Basiskosten zusätzlich Projektkosten und ggf. Sprachförderkosten. Bei der Abrechnung müssen alle projektrelevanten Einnahmen und Ausgaben aufgeführt werden.
Fahrtkosten
Für eine Gruppenreise mit Rückreise an den Ausgangsort (d.h. ihr fahrt zu Hause los und kommt dort auch wieder an) gibt es je förderfähiger Person einen Zuschuss von maximal 0,16 €/km für die einfache Entfernung zwischen Abfahrtsort und Begegnungsort.
Flugreisen können nur berücksichtigt werden, wenn die voraussichtliche Reisedauer von Fernbahnhof zu Fernbahnhof mit der Bahn mehr als 8 Stunden beträgt. Bei notwendigen Flugreisen findet die Berechnung auf Grundlage der Luftlinie statt.
Die Entfernung könnt ihr hier berechnen lassen: Distanzrechner des DPJW.
Basiskosten
Bei kostenpflichtiger Unterbringung sind auch eure Aufenthaltskosten (Unterbringung, Verpflegung) am Ort eurer Partnergruppe förderfähig: Maximal 25 € pro Tag je Person. Bei Unterbringung in Familien wird grundsätzlich kein Zuschuss zu den Aufenthaltskosten gewährt.
Falls bei einer Hin- oder Rückreise mit Bus oder Bahn eine zusätzliche Übernachtung notwendig ist, kann der Projektträger eine Förderung für Basiskosten für jeweils einen weiteren Programmtag beantragen.
Projektkosten
Außerdem können abhängig vom Thema unter besonderen Umständen Zuschüsse zu Programm- und Sprachförderkosten bezuschusst werden.