mit Frankreich

Deutsch-Französisches Jugendwerk

Antragsfrist: bis 1. November des Vorjahres

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Begegnungen zwischen deutschen und französischen Jugendgruppen können vom Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) gefördert werden. Das DFJW bezuschusst dabei nur die reisende Gruppe! Ist also eine französische Partnergruppe bei euch zu Gast, kann nur diese einen Antrag an das DFJW in Frankreich (dort heißt es OFAJ – Office franco-allemand pour la Jeunesse) stellen.

Dauer: 4–21 Programmtage, bzw. Übernachtungen; An- und Abreisetag an den Begegnungsort werden zusammen als ein Tag gezählt.

Alter der Teilnehmenden: von 3 bis 30 Jahre.

Anzahl der Betreuungspersonen: Gefördert wird 1 Betreuer*in je 5 Teilnehmende.

Gruppengröße: Gefördert werden maximal 35 Personen einschließlich Betreuungspersonen.

Zuschuss für Begegnungen in Deutschland: Ist eine französische Partnergruppe bei euch zu Gast, kann nur diese einen Antrag an das DFJW in Frankreich (OFAJ – Office franco-allemand pour la Jeunesse) stellen.

Zuschuss für Maßnahmen im Partnerland: Für eine Gruppenreise mit Rückreise an den Ausgangsort (d.h. ihr fahrt zu Hause los und kommt dort auch wieder an) gibt es je förderfähiger Person einen Zuschuss von maximal 0,12 €/km für die einfache Entfernung zwischen Abfahrtsort und Begegnungsort. Die Entfernung könnt ihr hier berechnen lassen: Distanzrechner des DPJW.
Förderfähig sind auch eure Aufenthaltskosten am Ort eurer Partnergruppe: Maximal 15 € pro Tag je Person. Bei Unterbringung in Familien wird grundsätzlich kein Zuschuss zu den Aufenthaltskosten gewährt.
Außerdem können abhängig vom Thema unter besonderen Umständen Zuschüsse zu Programm- und Sprachförderkosten bezuschusst werden.

Antragstellung

Wie kann ich Mittel beantragen.

Förderkriterien

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Verwendungsnachweis

Was benötige ich für die Abrechnung.