Betreuung und Anleitung der Freiwilligen durch qualifiziertes Personal
In 25% der Dienstzeit der Freiwilligen (je Woche) sollte der persönliche Kontakt des Verantwortlichen der Einsatzstelle zum_zur Freiwilligen gewährleistet sein
Für Freiwillige muss (bei Bedarf) eine Kontaktmöglichkeit zu EST-Verantwortlichen für eine zeitnahe Rücksprache bestehen
Einrichtung bzw. Gewährleistung eines eigenen, festen Arbeitsplatzes zur täglichen Nutzung für die Freiwilligen (Vereinsheim, Probenobjekt, Vereinsbüro, Geschäftsstelle, …)
Ausreichende und angemessene Beschäftigung der Freiwilligen
Gewährung von 30 Tagen Erholungsurlaub bei einer Dienstzeit von zwölf Monaten (Anpassung je nach BFD-Dauer)
Freistellung bzw. Entsendung der Freiwilligen zu Freiwilligentreffen und Bildungstagen
Verpflichtende Teilnahme am EST-Jahrestreffen des BFD-Trägers