Aufgaben für Einsatzstellen

  • Betreuung und Anleitung der Freiwilligen durch qualifiziertes Personal
  • In 25% der Dienstzeit der Freiwilligen (je Woche) sollte der persönliche Kontakt des Verantwortlichen der Einsatzstelle zum_zur Freiwilligen gewährleistet sein
  • Für Freiwillige muss (bei Bedarf) eine Kontaktmöglichkeit zu EST-Verantwortlichen für eine zeitnahe Rücksprache bestehen
  • Einrichtung bzw. Gewährleistung eines eigenen, festen Arbeitsplatzes zur täglichen Nutzung für die Freiwilligen (Vereinsheim, Probenobjekt, Vereinsbüro, Geschäftsstelle, …)
  • Ausreichende und angemessene Beschäftigung der Freiwilligen
  • Gewährung von 30 Tagen Erholungsurlaub bei einer Dienstzeit von zwölf Monaten (Anpassung je nach BFD-Dauer)
  • Freistellung bzw. Entsendung der Freiwilligen zu Freiwilligentreffen und Bildungstagen
  • Verpflichtende Teilnahme am EST-Jahrestreffen des BFD-Trägers