mit anderen Ländern (KJP)

Förderung von Jugendbegegnungsmaßnahmen im KJP

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Antragsfrist: bis 1. November des Vorjahres

Antragsformular downloaden

Für Begegnungen mit Partnergruppen aus den meisten Ländern können Fördermittel aus dem sogenannten Kinder- und Jugendplan (KJP) vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beantragt werden. Die Deutsche Bläserjugend bekommt jedes Jahr einen bestimmten Betrag, den sie an die Begegnungs-Gruppen weiterleiten darf.

Dauer: Begegnungen in Deutschland – mindestens 5 Tage, davon 4 Programmtage; Begegnungen im Partnerland– mindestens 5 Programmtage

Alter der Teilnehmenden: mindestens 8, höchstens 26 Jahre

Anzahl der Betreuungspersonen: 1 pro 10 Teilnehmende

Gruppengröße: Deutsche und Partnergruppe müssen in etwa gleich groß sein (+- 10%)

Zuschuss für Maßnahmen in Deutschland: Programmkostenzuschuss von maximal 24 € pro Tag für Teilnehmende und Betreuende der deutschen und der Partnergruppe

Zuschuss für Maßnahmen im Partnerland: Fahrtkostenzuschuss von maximal 0,12 € (europäisches Ausland) bzw. 0,08 € (außereuropäisches Ausland) pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke für Teilnehmende und Betreuende der deutschen Gruppe

Antragstellung

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Förderkriterien

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Verwendungsnachweis

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