Förderung von Jugendbegegnungsmaßnahmen im KJP
Antragsfrist: bis 1. November des Vorjahres
Für Begegnungen mit Partnergruppen aus den meisten Ländern können Fördermittel aus dem sogenannten Kinder- und Jugendplan (KJP) vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beantragt werden. Die Deutsche Bläserjugend bekommt jedes Jahr einen bestimmten Betrag, den sie an die Begegnungs-Gruppen weiterleiten darf.
Dauer: Begegnungen in Deutschland – mindestens 5 Tage, davon 4 Programmtage; Begegnungen im Partnerland– mindestens 5 Programmtage
Alter der Teilnehmenden: mindestens 8, höchstens 26 Jahre
Anzahl der Betreuungspersonen: 1 pro 10 Teilnehmende
Gruppengröße: Deutsche und Partnergruppe müssen in etwa gleich groß sein (+- 10%)
Zuschuss für Maßnahmen in Deutschland: Programmkostenzuschuss von maximal 24 € pro Tag für Teilnehmende und Betreuende der deutschen und der Partnergruppe
Zuschuss für Maßnahmen im Partnerland: Fahrtkostenzuschuss von maximal 0,12 € (europäisches Ausland) bzw. 0,08 € (außereuropäisches Ausland) pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke für Teilnehmende und Betreuende der deutschen Gruppe