Registrierung

Anerkennung als Einsatzstelle

Bevor Sie Freiwillige einsetzen können, muss Ihr Verein/Verband als Einsatzstelle (EST) im Bundesfreiwilligendienst anerkannt sein. Durch die Entscheidung zum Bundesfreiwilligendienst in Trägerschaft der Deutschen Bläserjugend (DBJ) erfolgt automatisch die Zuordnung zur Zentralstelle Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V. (BKJ). Alle nötigen Formulare für Einsatzstellen werden durch die DBJ vorbereitet und vor Ort mit der EST besprochen.

Setzen Sie sich bei Interesse bitte unbedingt mit uns in Verbindung!

Voraussetzungen

  • Gemeinwohl: Sowohl die Aufgaben der Einrichtung als auch die Tätigkeiten der Freiwilligen müssen gemeinnützig sein.
  • Die EST muss sich innerhalb Deutschlands befinden.
  • Die Freiwilligen sollten in der vereinbarten Dienstzeit auslastend beschäftigt werden können.
  • Arbeitsmarktneutralität: durch den Einsatz Freiwilliger dürfen in Ihrem Verband/Verein keine Arbeitsplätze für hauptamtliches Personal gefährdet oder deren Neuschaffung verhindert werden.

Sollten Sie noch keine:n Freiwillige:n gefunden haben, steht einer Anerkennung dennoch nichts im Wege. Die Registrierung verfällt nicht und es entstehen keine Kosten.