Handreichung zum Mythos „Neutralitätsgebot“ veröffentlicht

„Träger der freien Jugendhilfe sowie andere nicht-staatliche Organisationen und Einrichtungen der außerschulischen politischen Bildung sind keine Staatsorgane und damit grundsätzlich nicht der Neutralität der Staatsorgane im politischen Wettbewerb der Parteien, kurz parteipolitisches Neutralitätsgebot, verpflichtet. (Nur) Staatsorgane dürfen nicht zu Gunsten oder zu Lasten einer politischen Partei – sofern sie nicht verboten wurde – auf den Parteienwettbewerb einwirken. […] Die Begriffe „Neutralitätsgebot“ oder „Neutralitätspflicht“ geistern jedoch durch die Landschaft der Kinder- und Jugendarbeit und die Felder der Kinder- und Jugendbildung. Sie werden insbesondere von rechten Akteuren politisch instrumentalisiert, von Verwaltungen unsachgemäß angewendet und sie verunsichern und bedrohen freie Träger. Das schränkt ihre Arbeit ein und behindert ihre wichtige Aufgabe als Akteure mit Haltung und Werten in einer demokratischen Zivilgesellschaft.“
Diese Hinweise stammen aus einer neuen Handreichung von Deutschem Bundesjungendring (DBJR) und dem Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten (AdB). Diese Handreichung klärt den Sachverhalt zum Thema Neutralität und soll insbesondere Jugendverbände und –ringe, Bildungsstätten sowie andere Trägern der außerschulischen politischen Bildung in ihrem Einsatz für Demokratie unterstützen.
Die Inhalte gelten entsprechend auch für Vereine!
Ihr findet die Handreichung unten auf dieser Seite.
Ansprechperson bei Fragen ist Philipp Maier (philipp.maier@deutsche-blaeserjugend.de oder +49 (0)30 20649165).