Start der zweiten Antragsphase im Zukunftspaket

Am 15. April 2024 startete die zweite Antragsphase im Zukunftspaket. Ab diesem Zeitpunkt können alle noch verfügbaren Fördermittel von allen jungen Menschen aus allen Bundesländern beantragt werden. Die Antragstellung ist fortlaufend über das Jahr hinweg möglich, bis die Mittel ausgeschöpft sind. In der ersten Antragsphase (vom 22. Februar bis 14. April 2024) war für jedes Bundesland ein bestimmter Anteil an Fördermitteln reserviert, um eine gute bundesweite Verteilung der Projekte im Zukunftspaket sicherzuzustellen. 
Projekte, die in der ersten Antragsphase aufgrund ausgeschöpfter Länderkontingente abgelehnt wurden, können ihre Anträge ab dem 15. April 2024 erneut einreichen. Eine erneute Beratung und das Einholen einer neuen Identifikationsnummer ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Mit dem Zukunftspaket sind Kinder und Jugendliche unter 27 Jahren eingeladen, ihr Umfeld nach ihren Ideen zu gestalten und zu verändern. Der Fokus des Förderprogramms liegt dabei auf der direkten Beteiligung junger Menschen: Kinder und Jugendliche können sich in Projekten verwirklichen, die sie selbst planen und umsetzen. Musikvereine können als Träger aktiv werden, Kinder und Jugendliche auf das „Zukunftspaket“ hinweisen und gemeinsam mit ihnen Gelder beantragen.
Weitere Informationen findet ihr unter https://www.das-zukunftspaket.de/