Heute möchten wir euch eine kleine Zusammenstellung aktueller Förderprogramme zukommen lassen:
1. Der „Amateurmusikfonds“ fördert Modellprojekte, deren Projektziele neue Impulse, Methoden und Ideen für die amateurmusikalische Arbeit vermitteln. Ab der zweiten Ausschreibungsrunde, die voraussichtlich Mitte April beginnt, sind auch Zukunftswerkstätten förderfähig. Mit dem Beginn der Ausschreibung wird es eine Beratungshotline geben. Fragen sind bis dahin zu richten an amf@bundesmusikverband.de
Weitere Informationen findet ihr unter https://bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds/
2. „Musik für alle!“ ist ein Förderprogramm für Kinder und Jugendliche. Es unterstützt junge Menschen zwischen 3 und 18 Jahren, zu singen und zu musizieren. Es richtet sich vor allem an jene, die bisher nur schwer Zugang zu Musik hatten – aus sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Gründen. Bis zum 01. Mai 2024 können sich Menschen, die Projekte für diese Zielgruppe anbieten möchten, noch bewerben. Die Projekte können dann ab dem 01. Juli 2024 starten. Gefördert werden neue außerschulische Musikprojekte, die gemeinsam mit zwei Bündnispartner:innen erarbeitet werden. Nach einer Beratung durch das Projektbüro des Bundesmusikverbands Chor und Orchester (BMCO) kann ein Projekt eingereicht werden.
Den Kontakt und weitere Informationen findet ihr unter https://bundesmusikverband.de/musik-fuer-alle/
3. „Start2Act“: Das Programm fördert von 2024 bis 2026 Workshops und Formate für Kinder, Eltern, Ehrenamtliche, Freischaffende, Angestellte oder Vorstände zu (sexualisierter) Gewalt an Minderjährigen und unterstützt bei der Entwicklung eines Schutzkonzepts. Es sind keine Eigenmittel erforderlich. In jedem Fall sind Sach- und Honorarkosten förderfähig, teilweise Verwaltungskosten oder Personalkosten. Es gibt drei Förderstufen:
- Für Impulsprojekte bis 2.000€. Eine Antragsstellung ist jederzeit möglich, jedoch mindestens 6 Wochen vor dem geplantem Projektstart.
- Für Expertiseprojekt bis 8.000€. Antragsfrist ist der 15. April 2024, es wird aber auch noch 2025 und 2026 Ausschreibungen und Fristen geben.
- Für Entwicklungsprojekte bis 20.000€ bei einer maximalen Projektlaufzeit von 18 Monaten frühstens ab Oktober 2024. Antragsfrist ist der 15. Mai 2024.
Weitere Informationen findet ihr unter https://www.bkj.de/grundlagen/start2act/ausschreibungen/
4. Der „KulturPass“ stellt allen jungen Menschen, die ihren 18. Geburtstag feiern, ein Budget für Workshops und Projekte der kulturellen Bildung, Eintrittskarten (Konzerte, Theater, Opern, Museen…) oder den Kauf von Musikinstrumenten, Bücher und Platten zur Verfügung. Auch Vereine und Verbände können als Anbieter kultureller Bildung profitieren!
Weitere Informationen findet ihr unter https://www.kulturpass.de/anbietende
5. Mit dem „Zukunftspaket“ sind Kinder und Jugendliche unter 27 Jahren eingeladen, ihr Umfeld nach ihren Ideen zu gestalten und zu verändern. Der Fokus des Förderprogramms liegt dabei auf der direkten Beteiligung junger Menschen: Kinder und Jugendliche können sich in Projekten verwirklichen, die sie selbst planen und umsetzen. Musikvereine können als Träger aktiv werden, Kinder und Jugendliche auf das „Zukunftspaket“ hinweisen und gemeinsam mit ihnen Gelder beantragen.
Weitere Informationen findet ihr unter https://www.das-zukunftspaket.de/
Macht diese Förderprogramme in euren Mitgliedsstrukturen bekannt und/oder nutzt sie selbst.
Bei Fragen zu den Förderprogrammen stehen die Hauptamtlichen der DBJ-Geschäftsstelle gerne für Fragen zur Verfügung!