Antragsfrist: bis 19. Oktober 2025 bei der DBJ, bei Maßnahmen im Januar spätestens 3 Monate vor Projektbeginn.
Bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte können nicht gefördert werden.
Grundsätzlich stellen die Träger beider Länder den Antrag gemeinsam. Für jedes Projekt kann nur ein Antrag gestellt werden. Dies gilt auch, wenn mehrere Träger an der Durchführung des Projektes beteiligt sind.