Im August 2026 tritt der bundesweite Anspruch auf Ganztagsförderung in Kraft. Um die musikalische Bildung von Kindern und Jugendlichen dennoch zu gewährleisten, fordern der Bundesverband Musikunterricht (BMU), der Verband deutscher Musikschulen (VdM) und der Bundesmusikverband Chor und Orchester (BMCO) in einer gemeinsamen Positionierung, dass sich die Akteur:innen vor Ort vernetzen. Die drei Verbände fordern:
- Verbindliche strukturelle Zusammenarbeit zwischen Schulen, Musikschulen und Amateurmusik im Ganztag
- Anerkennung und Einbindung qualifizierter Fachkräfte aus allen drei Bereichen
- Nachhaltige Rahmenbedingungen, die Kooperationen langfristig ermöglichen
- Verlässliche Finanzierung für qualitativ hochwertige musikalische Angebote
Das Positionspapier von BMU, VdM und BMCO findet Ihr hier.
Bereits 2024 hat sich die DBJ zum Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung positioniert und dabei den Fokus auf die Bedarfe ehrenamtlich getragener Vereine gelegt:
Musikvereine sollen bei der Gestaltung des Ganztags mitgedacht und eingebunden werden, wenn diese das wünschen. Vereine können im Ganztag einen Beitrag leisten, wenn sie als Mitwirkende anerkannt werden und die Voraussetzungen so gestaltet sind, dass ehrenamtlich arbeitende Strukturen diese erfüllen können. Daran muss Politik auf allen Ebenen ein Interesse haben, zum einen um den Ganztag zu sichern, und zum anderen um Musikvereine als Stützen der demokratischen Zivilgesellschaft und Orte kultureller Bildung zu stärken.
Auch die DBJ-Position findet Ihr hier.
Bei Fragen zur Thematik könnt Ihr euch an Philipp Markowetz Maier (philipp.maier@deutsche-blaeserjugend.de oder +49 (0)30 20649165) wenden.