Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe

Wir möchten an dieser Stelle den DBJ-Mitgliedsverbänden und allen Vereinen nahelegen, sich als freien Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkennen zu lassen – beziehungsweise zuvor in alten Unterlagen und Ordnern nachzusehen, ob eine solche Anerkennung bereits vorliegt. Zuständig ist für Verbände ist die Landesjugendbehörde und für Vereine das örtliche Jugendamt. Wir nehmen wahr, dass die Anerkennung wieder zunehmend Voraussetzung für Förderungen wird. Es ist außerdem möglich, dass in verschiedenen Bundesländern die Anerkennung eine Voraussetzung für eine Beteiligung im Ganztag werden könnte. Darüber hinaus ist sie ein guter und angesehener Qualitätsstandard.
Ansprechperson bei Fragen hierzu ist Philipp Maier (philipp.maier@deutsche-blaeserjugend.de oder +49 (0)30 20649165).