Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (häufig „UBSKM-Gesetz“ genannt) wurden Änderungen im SBG 8 („Kinder- und Jugendhilfegesetz“) vorgenommen und wirksam. Dadurch sind die Jugendämter deutschlandweit aufgefordert, Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung (weiter-) zu entwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. Dazu zählen auch Qualitätsmerkmale für den Schutz vor Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen. Dies gilt durch das Gesetz nun für alle Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe und damit auch für Verbände und Vereine.
Aus dem Gesetzt selbst ergeben sich keine direkten Verpflichtungen für Verbände und Vereine. Sie ergeben sich erst über die Qualitätsstandards, die zukünftig zum Beispiel in den Förderbedingungen verankert werden können. Ein möglicher Qualitätsstandard könnte die Vorlage von Schutzkonzepten sein. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) tritt momentan politisch dafür ein, dass Schutzkonzepte von den Jugendämtern zu einem Qualitätsstandard gemacht werden. Auch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat in einem Gespräch mit der DBJ zum Ausdruck gebracht, dass es mittelfristig von einer flächendeckenden Anforderung von Schutzkonzepten ausgeht.
Ein Schutzkonzept muss also erstmal nur dann vorlegt werden, wenn dies in den Qualitätsstandards der Jugendämter explizit gefordert wird, aber:
- Wo noch nicht geschehen, sollten sich Verbände und Vereine auf den Weg machen und einen Schutzkonzeptprozess anstoßen. Dafür gibt es auch Unterstützung zum Beispiel beratend von der DBJ oder aktuell besonders durch die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) sowie deren Förderprogramm Start2Act.
- Träger der Jugendhilfe können in Jugendhilfeausschüssen mitwirken. Diese müssen bei der Entwicklung der Qualitätsstandards einbezogen werden. Es lohnt sich, in Jugendhilfeausschüssen eine Beratung durch die Jugendämter für Verbände und Vereine einzufordern. Die Jugendämter auf der kommunalen Ebene orientieren sich oft an den fachlichen Empfehlungen der überörtlichen Träger (in der Regel Landesjugendämter). Daher sind die Landesjugendhilfeausschüsse besonders relevant.
- Voraussichtlich am Dienstag, den 13. Januar 2026 startet wieder eine Online-Seminar-Reihe der DBJ zu Themen der Präventionsarbeit. Hier wird zukünftig noch stärker auf Schutzkonzeptprozesse eingegangen.
Für Fragen rund um die Themen Prävention und Schutzkonzepte steht Philipp Maier (philipp.maier@deutsche-blaeserjugend.de oder +49 (0)30 20649165) gerne zur Verfügung.