Auf Antrag der Deutschen Bläserjugend, der djo – Deutsche Jugend in Europa und der Deutschen Trachtenjugend hat sich der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) in seiner laufenden Vollversammlung zum Ende des KulturPasses und kultureller Teilhabe junger Menschen positioniert.
Ansprechperson bei Fragen ist Philipp Maier (philipp.maier@deutsche-blaeserjugend.de oder +49 (0)30 20649165).
Die Position (unter dem Titel dieser Info) im Wortlaut:
Kultur darf kein Privileg sein. Mit dem angekündigten Ende des KulturPasses zum 31.12.2025 droht jungen Menschen ein wichtiges Instrument kultureller Teilhabe verloren zu gehen – und das ausgerechnet in einer Zeit, in der Kultur für junge Menschen mehr ist als Unterhaltung: Sie ist eine Schlüsselressource für Zusammenhalt, Kreativität, Resilienz und persönliche Entwicklung.
Nach Pandemie, Preissteigerungen und im Kontext anhaltender Polarisierung und vermehrtem Rückzug in die Privatsphäre brauchen junge Menschen Räume, in denen sie sich ausprobieren, ausdrücken und einbringen können. Kulturelle Bildung ist dabei kein „Nice-to-have“, sondern ein Grundstein für gesellschaftliche Teilhabe. Insbesondere für armutsbetroffene junge Menschen müssen hierfür Zugänge geschaffen werden.
Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) hat es klar formuliert: Der KulturPass darf junge Menschen nicht nur als Konsument:innen sehen – er muss sie als aktive Gestalter:innen in den Mittelpunkt rücken. Genau das fordert der DBJR: Einen verfassungssicheren, jugendgerechten Neustart des KulturPasses ab 2026.
Der Deutsche Bundesjugendring fordert:
- Gemeinnützig vor kommerziell: Der KulturPass muss neu aufgelegt werden mit neuer Schwerpunktsetzung auf gemeinnützige, bildungsorientierte Angebote der Jugendverbände, von Vereinen und anderen Akteur*innen der Zivilgesellschaft.
- Teilhabe statt Konsum: Neben Tickets, Büchern, Noten, Instrumenten sowie Workshops/Kursen sollen Mitgliedsbeiträge von gemeinnützigen kulturellen Trägern ausdrücklich förderfähig sein.
- Jugend mitbestimmen lassen: Junge Menschen – insbesondere aus Jugendverbänden – sind systematisch in Entwicklung, Ausgestaltung und Evaluation einzubeziehen. Ehrenamts- und nutzungsfreundliche Umsetzung: Verfahren und digitale Tools müssen für junge Menschen niedrigschwellig und für ehrenamtlich getragene Strukturen administrativ schlank sein (unkomplizierte Registrierung und Alternativen zum ELSTER-Organisationszertifikat, einfache Abrechnung). Verfassungssicher gestalten: Bund und Länder sollen gemeinsam ein tragfähiges Modell entwickeln, das die jüngsten verfassungsrechtlichen Bedenken ausräumt, an die erfolgreiche Grundidee anknüpft und Kontinuität für künftige Jahrgänge gewährleistet.
- Übergang fair regeln: Bereits freigeschaltete Budgets müssen wie angekündigt fristgerecht nutzbar sein; parallel ist es zwingend erforderlich, Anschlussregelungen frühzeitig zu kommunizieren, damit keine Angebots- oder Planungslücken in der kulturellen Jugendbildung drohen.