Worum geht es?
Das Ganztagsförderungsgesetz tritt ab dem Schuljahr 2026/2027 in Kraft und räumt allen Kindern im Grundschulalter ein Recht auf Ganztagsbetreuung ein. Das bedeutet nicht, dass alle Kinder an der Ganztagsbetreuung teilnehmen. Es wird jedoch erwartet, dass der Anteil der Eltern, die diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, über die Jahre steigen wird.
Der Rechtsanspruch gilt zunächst nur für Kinder in der 1. Klasse und wird folgend jedes Jahr um ein Schuljahr ausgedehnt. Ab dem Schuljahr 2029/2030 gilt der Rechtsanspruch dann für alle Kinder im Grundschulalter. (Es ist davon auszugehen, dass auch ein Rechtsanspruch für Kinder und Jugendliche in den weiterführenden Schulen kommen wird in den frühen 2030er-Jahren.)
Wählen die Eltern die Ganztagsbetreuung für ihr Kind, so ist der Ganztag verpflichtend. Es kann also nicht spontan entschieden werden, „morgen geht das Kind nicht“ oder „nächste Woche nimmt es nur zwei Tage teil“.
Der rechtsanspruchserfüllende Betreuungsumfang beträgt insgesamt acht Stunden an fünf Werktagen. Der Rechtsanspruch gilt auch in den Ferien. Die Länder können eine Schließzeit bis maximal vier Wochen regeln.
Was können Vereine tun?
Grundsätzlich können sich Vereine der Blas- und Spielleutemusik mit Bildungsangeboten wie Instrumentalgruppen, Bläserklassen oder musikalischer Früherziehung in den Ganztag einbringen.
Vereine, die sich im Ganztag einbringen wollen, sollten an ihre eigene Kommune herantreten und sich ein Bild vom Planungsstand zum Thema Ganztag vor Ort machen, denn sehr viel wird direkt in der Kommune entschieden.
Leitfragen können sein:
• Wie wird der Ganztag in der Kommune organisiert?
• Ist der eigene Verein schon Kooperationspartner mit Angeboten an der Schule oder anderen kommunalen Einrichtungen?
• Wie kann ein Vereinsangebot in denen der Schule und anderen Trägern untergebracht werden?
• Wenn ein Betrag neben dem regulären Schulbetrieb nicht geleistet werden kann: Kann der Verein ein Angebot in der Ferienzeit machen, um den Ganztagsanspruch zu erfüllen?
Worüber sollen Vereine im Vorfeld nachdenken?
Sich in den Ganztag einzubringen, bedeutet einerseits die Chance einer guten Erreichbarkeit aller Kinder der Grundschule mit dem eigenen Angebot. Andererseits entsteht sowohl Arbeit als auch Verantwortung, denn alle Kinder zu erreichen bedeutet auch, Kinder mit ihren individuellen Herausforderungen zu erreichen. Außerdem ist es gegenüber der Kommune als Schulträger und der Schule als verlässlicher Partner aufzutreten, der sein Angebot zuverlässig und kontinuierlich einbringt.
Es ist zu überlegen, welches Angebot gestemmt werden kann und für den Verein sinnvoll ist. Es sollte immer darauf geachtet werden, dass der Verein als Träger eines Angebots für Kinder und Eltern sichtbar ist.
Wie sind die Verbände betroffen?
Zum einen sind die Verbände als Lobbyisten ihrer Vereine in den Ländern gefragt. Fragen zur Finanzierung und zum Zugang für Vereine in den Ganztag werden dort geregelt.
A) Die Gelder aus den Investitionsprogrammen des Bundes werden durch die Länder weitergeleitet. Es sollte geklärt sein, dass in den Kommunen damit beispielsweise Instrumente oder Betreuungspersonal bezahlt werden können.
B) Die Landesgesetze regeln die Ausführung des Ganztags. Es ist darauf zu achten, dass außerschulische Partner wie Vereine als Bildungsträger berücksichtigt werden und ihre Angebote als rechtsanspruchserfüllend anerkannt werden.
C) Wie ist der Zugang in den Ganztag durch Qualifizierungsvorgaben für das Personal beschränkt? Können ehrenamtlich arbeitende Strukturen diese überhaupt erfüllen?
Zum anderen sollten die Verbände auf ihre eigenen Angebote wie Ferienfreizeiten schauen: Sind diese rechtsanspruchserfüllend? Können diese in den Ganztag eingebunden werden, an dem die Kinder eigentlich in der Kommune teilnehmen? Wie wird das geregelt?
Es lohnt sich, mit den zuständigen Landesbehörden Kontakt aufzunehmen.
Welche Voraussetzung sind formal zu beachten?
Es ist auf zwei Dinge hinzuweisen, die Vereine und Verbände auf jeden Fall erfüllen und vorweisen können müssen, die sich in den Ganztag einbringen wollen:
• Eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII.
• Ein Schutzkonzept zur Prävention (sexualisierter) Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Schutzkonzepte sind auch für die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gefordert.
Weitere Aspekte zum Ganztag werden in unsere Online-Seminar-Reihe im November behandelt:
Online-Seminar-Reihe „Am Ganztag ab 2026 teilhaben – Kooperation – Musikvereine und Schule“
Bildung ist Ländersache? Schon, aber der Ganztag wird bundesweit als Angebot für Kinder und Eltern kommen, auch dort, wo es ihn noch nicht gibt. Deshalb schauen wir in unserer Reihe auf Grundlagen und die Auswirkungen des Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung ab dem Schuljahr 2026/2027. Eine weitere Herausforderung in der Nachwuchsgewinnung und Ausbildung? Vereine müssen dem nicht hilflos gegenüberstehen!
In diesem Seminar möchten wir darüber sprechen, wie als Verein ein Netzwerk mit verschiedenen Kooperations-Partnern aussehen kann. Welche Rolle kann ein Verein in einem kommunalen Kooperations-Netzwerk spielen? Wie können sie sich in der Ganztags-Betreuung einbringen? Welche Erwartungen können Vereine dabei sammeln? Wie werden gute Rahmenbedingungen politisch erkämpft? Auf diese Fragen wollen wir Antworten finden.
Das Online-Seminar findet in zwei aufeinander aufbauenden Einheiten zu je zwei Stunden statt.
Wann?
18. und 25. November 2025 (jeweils 19:30-21:30 Uhr, dienstags)
Wo?
Zoom, Link wird vor der Veranstaltung an die Teilnehmer:innen versendet
Mit wem?
Philipp Maier, Referent für Bildung und Politik der DBJ
Anmeldung bis
14. November 2025
unter https://forms.cit.de/intelliform/forms/dbj/anmeldung/anm_bildungsprogramm/index
Kosten
15,00 € für DBJ- und ÖBJ-Mitglieder;
30,00 € für Nicht-Mitglieder
Für Fragen rund um das Thema Ganztag steht Philipp Maier (philipp.maier@deutsche-blaeserjugend.de oder +49 (0)30 20649165) gerne zur Verfügung.