Für EST - Registrierung
Anerkennung als Einsatzstelle
Bevor Sie Freiwillige einsetzen können, muss Ihr Verein/Verband als Einsatzstelle (EST) im Bundesfreiwilligendienst anerkannt sein. Durch die Entscheidung zum Bundesfreiwilligendienst in Trägerschaft der Deutschen Bläserjugend (DBJ) erfolgt automatisch die Zuordnung zur Zentralstelle Bundesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ). Alle nötigen Formulare für Einsatzstellen werden durch die DBJ vorbereitet und vor Ort mit der EST besprochen.Setzen Sie sich bei Interesse bitte unbedingt mit uns in Verbindung: bfd [at] deutsche-blaeserjugend.de
Voraussetzungen
- Gemeinwohl: Sowohl die Aufgaben der Einrichtung als auch die Tätigkeiten der Freiwilligen müssen gemeinnützig sein.
- Die EST muss sich innerhalb Deutschlands befinden.
- Die Freiwilligen sollten in der vereinbarten Dienstzeit auslastend beschäftigt werden können.
- Arbeitsmarktneutralität: durch den Einsatz Freiwilliger dürfen in Ihrem Verband/Verein keine Arbeitsplätze für hauptamtliches Personal gefährdet oder deren Neuschaffung verhindert werden.