Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Aus akutellem Anlass leiten wir eine Nachricht des Deutschen Bungesjugendrings (DBJR) weiter, der zum „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ informiert:

Der DBJR begrüßt, dass das der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) am 21. März 2025 zugestimmt hat. Damit kann es wie geplant in Kraft treten. Die angestrebte Verbesserung des Schutzes, der Qualitätssicherung und der Unterstützung Betroffener ist ein wichtiger Schritt. Allerdings fehlen klare Impulse, um das Thema stärker in den gesellschaftlichen Fokus zu rücken, sowie ausreichende Unterstützungsangebote für ehrenamtlich getragene Strukturen in der Jugendverbandsarbeit vor Ort. Zudem ist noch unklar, wie die öffentlichen Träger die Vorgaben konkret umsetzen werden.
Siehe auch: https://praevention.dbjr.de/artikel/zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-staerkung-der-strukturen-gegen-sexuelle-gewalt-an-kindern-und-jugendlichen

Mit dem Gesetz werden auch Regelungen im SGB VIII angepasst. Hier ist vor allem die Änderung des § 79a (Qualitätsentwicklung) relevant. Nun gilt für alle Bereiche der Kinder-  und Jugendhilfe: „Dazu zählen auch Qualitätsmerkmale für den Schutz vor Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen[…]“.
Dies entfaltet keine direkte Wirkung auf (freie) Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Die Entwicklung der entsprechenden Qualitätsmerkmale ist Aufgabe der Jugendämter unter Einbeziehung der Jugendhilfeausschüsse im Rahmen der Regelungen und fachlichen Empfehlungen der Landesjugendämter. Erst mit den Qualitätsmerkmalen und deren Anwendung, zum Beispiel in Förderrichtlinien, wird festgelegt, ob damit verpflichtend die Vorlage eines Schutzkonzeptes verbunden ist. Daher ist es empfehlenswert, sich in die Erarbeitung der Empfehlungen durch das Landesjugendamt und/oder die Entwicklung der Qualitätsstandards in den Kommunen über die Vertreter:innen in den (Landes-)Jugendhilfeausschüssen einzubringen.
Bestehende fachliche Empfehlungen, wie die des Bayerischen Jugendrings unter https://shop.bjr.de/media/pdf/d1/f1/5d/0730_Empfehlung-Schutzkonzepte.pdf, bieten mögliche Ansätze. Entscheidend bleibt, nachhaltige Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Qualitätsentwicklung in der Jugendverbandsarbeit stärken – ohne übermäßige Hürden für das Ehrenamt.“

Bei Fragen zum Thema könnt ihr euch DBJ-intern an Philipp Maier (philipp.maier@deutsche-blaeserjugend.de oder +49 (0)30 20649165) wenden.