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Finanzierung
Visabestimmungen

Im ,,Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Förderation über jugendpolitische Zusammenarbeit“ vom 21. Dezember 2004 wird die Förderung, Ausweitung und Intensivierung des deutsch-russischen Jugendaustausches als Ziel beider Seiten festgelegt.

Die Förderung im außerschulischen Austausch auf deutscher Seite erfolgt aus Mitteln des Kinder-und Jugendplanes des Bundes (KJP) im Rahmen des bilateralen Sonderprogramms.

Antragsfristen
Der Antrag ist der DBJ bis spätestens 15.10. des Vorjahres vor Durchführung der Begegnung einzureichen.
Dem Antrag ist das geplante Programm beizufügen.

Rahmenbedingungen der Begegnungsprogramme
Die Förderung von deutsch-russischen Begegnungsmaßnahmen aus KJP-Mitteln ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die bei der Planung und Vorbereitung zu beachten sind:

Es soll eine Partnerschaft bestehen oder angestrebt werden, die einen längeren gegenseitigen Austausch zum Ziel hat. Das Programm soll gemeinsam mit der Partnergruppe durchgeführt werden.
Die Teilnehmenden sollen auf die Begegnung vorbereitet werden und nach Abschluss der Maßnahme soll eine Auswertung mit der Gruppe vorgenommen werden.
Zwischen den Partnergruppen soll rechtzeitig ein gemeinsames Programm vorbereitet und abgestimmt werden.
Die verantwortlichen Leitungskräfte sollen Erfahrungen in der internationalen Jugendarbeit besitzen.
Der Träger hat dafür Sorge zu halten, dass die Teilnehmenden gegen Unfall, Krankheit und Schadens-ersatzansprüche ausreichend versichert sein.

Die Zahl der russischen und deutschen Jugendlichen soll ausgeglichen sein. Die Anzahl der Betreuer/Leitung darf max. 10% der Jugendlichen betragen.

Die Teilnehmenden sollen mindestens 12 Jahre und nicht über als 26 Jahre alt sein.

Ausschlusskriterien
Grundsätzlich nicht durch den KJP gefördert werden:
Individualreisen
Rundreisen, Tourneen von Folkloregruppen, Chören oder Orchestern
einseitige Studienfahrten
Schulfahrten / Schüleraustausch
Fahrten mit überwerwiegend touristischem Charakter und Maßnahmen der Jugenderholung.
Schülerprogramme in der Verantwortung von Schulen (hier ist eine Förderung über die Stiftung
DRJA aus Mitteln der Robert Bosch Stiftung möglich)
Sprachstudien und sonstige Studienaufenthalte von Einzelpersonen, Stipendien und Au-Pair-Stellen
Partnerbörse
wird erweitert zur
Mitmachbörse

www.to4ka-treff.de
www.stiftung-drja.de
Deutsche Bläserjugend Weberstraße 59 53113 Bonn
Tel. 0228 - 262680 Fax: 0228 - 262682 Mail:deutsche-blaeserjugend@t-online.de
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