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Im ,,Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Förderation über jugendpolitische Zusammenarbeit“ vom 21. Dezember 2004 wird die Förderung, Ausweitung und Intensivierung des deutsch-russischen Jugendaustausches als Ziel beider Seiten festgelegt.
Die Förderung im außerschulischen Austausch auf deutscher Seite erfolgt aus Mitteln des Kinder-und Jugendplanes des Bundes (KJP) im Rahmen des bilateralen Sonderprogramms.
Antragsfristen
Der Antrag ist der DBJ bis spätestens 15.10. des Vorjahres vor Durchführung der Begegnung einzureichen.
Dem Antrag ist das geplante Programm beizufügen.
Rahmenbedingungen der Begegnungsprogramme
Die Förderung von deutsch-russischen Begegnungsmaßnahmen aus KJP-Mitteln ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die bei der Planung und Vorbereitung zu beachten sind:
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