Alle benötigten Formulare zum download unter Formblätter
- Antrag
- Musteranlage 1
- Programm
- Sachbericht
- Teilnehmerlisten
- Fahrtkostentabelle
Was wird gefördert?
Voraussetzung für eine Förderung ist der Begegnungscharakter. Das heißt, dass Jugendliche aus beiden Ländern am gemeinsamen Programm teilnehmen.
Welche Bedingungen müssen erfüllt werden ?
Das DPJW fördert nicht die Träger (Vereine, Schulen, Einzelpersonen...) sondern ihre Projekte. Gefördert werden können Projekte, für die ein polnischer und ein deutscher Partner (in den DPJW-Richtlinien "Träger" genannt) einen gemeinsamen Antrag stellen und die zu Begegnungen führen .
Voraussetzung für die Förderung ist das Partnerprinzip, von der Planung über die Antragstellung
Gemeinsame Antragstellung bis zur Durchführung und Abrechnung des Programmes.Über die Qualität des Programms entscheidet die authentische Anzahl der Kontakte zwischen beiden Gruppen
Ein gutes Programm sollte gemeinsam von beiden Gruppen vorbereitet werden. Dabei sind die Jugendlichen in die Planung einzubeziehen und derden Wünsche zu berücksichtigen
Die Begegnungen müssen mindestens 4 (ohne An/Abreisetag) und höchstens 28 Programmtage dauern
Die Teilnehmenden müssen zwischen 12 und 26 Jahren alt sein
Die Zahl der Betreuenden soll der Zahl der Teilnehmenden und dem Charakter des Programms entsprechen
Die Zahl der deutschen und polnischen Teilnehmenden soll ausgewogen sein
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt formlos bis September/Oktober des Vorjahres über den Landesverband.
Dieser reicht ihn an die DBJ weiter.
Die DBJ reicht Anfang des Jahres ihren Sammelantrag beim DPJW ein und beantragt die benötigten Mittel. Grundsätzlich hat der Antrag mindestens 3 Monate vor Durchführung der Maßnahme bei
der DBJ vorzuliegen. Bereits durchgeführte Maßnahmen können nicht mehr gefördert werden.
Das Original-Antragsformular wird von der DBJ nach Eingangsbestätigung zugesandt oder kann unter "Formblätter" runtergeladen werden.
Anlage 1 (Musteranlage zum Bewilligungsbescheid) muss ausgefüllt werden.
Für Jugendbegegnungen in Deutschland und Polen stellt die deutsche Gruppe den Antrag
bei der DBJ. Dieser Antrag kann kopiert werden und an die polnische Gruppe weitergereicht werden.
Die polnische Gruppe reicht ihren Antrag ebenfalls beim DPJW ein.
Dem Antrag ist ein ausführliches Programm beizufügen.
Checkliste für den Antrag
a) genaue Angaben über den Träger (Verein) und seinen Partner
b) Angaben zu den Teilnehmenden: Anzahl, Alter, Land
c) geplantes Programm
d) Programmort
e) Angaben zur Vor- und Nachbereitung
f) Angaben zu den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben
Wesentliche Änderungen gegenüber der Antragstellung sind vor Beginn der Maßnahme mitzuteilen und gegebenenfalls zu begründen.
Kriterien für die Bewilligung / Ablehnung
Voraussetzung ist, dass der Begegnungscharakter erfüllt und das Programm gemeinsam gestaltet wird.
Für Projekte im grenznahen Raum sehen die DPJW-Richtlinien besondere Möglichkeiten vor.
Der grenznahe Raum umfasst die Bundesländer:
Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin und Sachsen
Bei allen Veröffentlichungen über geförderte Maßnahmen ist in angemessener Weise auf die Bereitstellung von Mitteln vom DPJW hinzuweisen.