Logo DBJ_DFJW

Antragstellung
Richtlinien
Programm
Vorbereitungstreffen
Academien
Fahrtkostentabelle
Verwendungsnachweis

Richtlinien
2 Konzeption Durchführung Auswertung

Das Jugendwerk fördert nur die deutsch-französischen Maßnahmen, die den vorstehenden Grundsätzen entsprechen und bei denen folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

2.1.Mitwirkung des Jugendlichen

Angesichts der großen Bandbreite jugendlicher Einstellungen und Lebensformen, die sich nicht auf eine einzige Formel bringen lassen, erfordert Jugendarbeit die ständige Bereitschaft, die Wandlungen jugendlicher Selbstdarstellung immer neu zur Kenntnis zu nehmen und sich immer neu ernsthaft mit ihnen auseinander zusetzen. Um diese Bereitschaft müssen sich die Organisatoren der Pragramme ständig bemühen. Das gilt sowohl für die Verantwortlichen aus dem Bereich der Jugendorganisationen als auch für das Verwaltungs- und Lehrpersonal in Schule und Universität.

Bei Beurteilung der Qualität der Programme muss mehr die Organisation durch die Jugendlichen selbst oder ihre sehr weitgehende Beteiligung an der Konzeption oder am Inhalt der Ma3nahme im Vordergrund stehen als die eigentliche Form der Begegnungen oder die Art der Zusammenarbeit oder des Zusammenlebens. Besondere Aufmerksamkeit wird deshalb den Programmen gewidmet, deren Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von den Jugendlichen selbst übernommen wird.

2.2. Programmarten

Vier Programmtypen sind zu unterscheiden, die als Elemente eines Prozesses anzusehen sind, der vom ersten Kennenlernen der deutschen und französischen Wirklichkeit bis zur Befähigung zu bi- und multinationaler Zusammenarbeit und zur Entwicklung von gemeinsamen neuen Lebensformen führt. Die Programme wenden sich im Regelfall an Gruppen und nur ausnahmsweise an Einzelpersonen.

2.2.1 Programme, die zur Information bestimmt sind, persönliche Kontakte schaffen und die Teilnehmer anregen, sich intensiver mit Problemen des internationalen Zusammenlebens zu beschäftigen, wie sie im Rahmen der deutsch-französischen Zusammenarbeit deutlich werden.

Im allgemeinen handelt es sich bei diesen Programmen
- entweder um Begegnungen am Ort des Partners
- oder um gemeinsame Begegnungen an einem dritten Ort.

Die Mindestdauer dieser Programme beträgt 3 Tage, die Höchstdauer 21 Tage (Reisetage ausgeschlossen *)

Zwischen dem Tag der Ankunft am Programmort und dem Tag der Abreise von diesem Ort müssen mindestens 3 volle Kalendertage liegen. Ankunfts- und Abreisetag werden pauschal zusammen als ein Programmtag gerechnet und können dementsprechend nur mit einem Tagegeldsatz gefördert werden
Das Alter der Jugendlichen muss mindestens 12 Jahre bis einschl. 26 Jahre sein.
Die Anzahl der Berteuer über 26 Jahren soll angemessen sein, max. 10% der Gesamtgruppe.


Das Programm muss sicherstellen. dass sich die Beteiligten mit der deutschen und französischen Wirklichkeit auseinandersetzen. Die Begrenzung der Thematik und der Aufenthalt in nur einer Region sind aus diesem Grunde zu fördern. Es muss dafür gesorgt werden, dass sich die Teilnehmer vorbereitend mit dem Thema der Begegnung befassen.

2.2.2 Programme mit eingegrenzter Thematik, die der vertieften Auseinandersetzung mit den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Strukturen der beiden Länder dienen und nach Formen der Kooperation oder Angleichung im Geiste der europäischen Einigung suchen. Die Mindestdauer dieser Programme beträgt 5 Tage* die Höchstdauer 21 Tage (Reisetage ausgeschlossen)

Die Teilnehmer an diesen Programmen sollen über ausreichende Kenntnisse beider Länder verfügen. Die Thematik muss fachlich und methodisch gut vorbereitet sein. An dieser Vorbereitung sollen die Teilnehmer beteiligt werden. Wo dies nicht möglich ist, müssen sie über Ziel und Form des Programms rechtzeitig und umfassend informiert werden. Au3erdern sollte ihnen Material zur Verfügung gestellt werden, um sich selbst auf die Thematik vorzubereiten

2.2.3 Längerfristige Programme, die es den Teilnehmern ermöglichen, tiefere Einsichten in die Kultur des anderen Landes, insbesondere in ihrem eigenen Lebens und Aufgabenbereich (außerschulisch Jugendarbeit, Schule, Studium, Beruf) zu erhalten. Die Teilnehmer sollen möglichst an einem kurzfristigen Programm teilgenommen haben und müssen über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Die Dauer der Förderung richtet sich nach Art des Programms. Der Aufenthalt muss mindestens einen Monat umfassen. Eine Förderung wird nur für längstens ein Jahr bewilligt

2.2.4 Vertiefungsprogramme, die sich an Teilnehmer längerfristiger Programme wenden und diesen bis zum Erreichen der Altersgrenze des DFJW die Möglichkeit geben, sich immer wieder neu mit der Realität in Deutschland und Frankreich und mit der Kooperation der beiden Länder auseinander zu setzen.

Die Träger, die die Förderung des Jugendwerks in Anspruch nehmen, sind an diese Richtlinien gebunden.Mit der Antragstellung verpflichten sie sich, die Richtlinien zu beachten und besondere Bedingungen und Auflagen, die Ihnen erforderlichenfalls vom Jugendwerk gemacht werden können, zu erfüllen.


Deutsche Bläserjugend Weberstraße 59 53113 Bonn
Tel. 0228 - 262680 Fax: 0228 - 262682 Mail:deutsche-blaeserjugend@t-online.de
Mail an DBJ