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Das Programm muss sicherstellen. dass sich die Beteiligten mit der deutschen und französischen Wirklichkeit auseinandersetzen. Die Begrenzung der Thematik und der Aufenthalt in nur einer Region sind aus diesem Grunde zu fördern. Es muss dafür gesorgt werden, dass sich die Teilnehmer vorbereitend mit dem Thema der Begegnung befassen.
2.2.2 Programme mit eingegrenzter Thematik, die der vertieften Auseinandersetzung mit den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Strukturen der beiden Länder dienen und nach Formen der Kooperation oder Angleichung im Geiste der europäischen Einigung suchen. Die Mindestdauer dieser Programme beträgt 5 Tage* die Höchstdauer 21 Tage (Reisetage ausgeschlossen)
Die Teilnehmer an diesen Programmen sollen über ausreichende Kenntnisse beider Länder verfügen. Die Thematik muss fachlich und methodisch gut vorbereitet sein. An dieser Vorbereitung sollen die Teilnehmer beteiligt werden. Wo dies nicht möglich ist, müssen sie über Ziel und Form des Programms rechtzeitig und umfassend informiert werden. Au3erdern sollte ihnen Material zur Verfügung gestellt werden, um sich selbst auf die Thematik vorzubereiten
2.2.3 Längerfristige Programme, die es den Teilnehmern ermöglichen, tiefere Einsichten in die Kultur des anderen Landes, insbesondere in ihrem eigenen Lebens und Aufgabenbereich (außerschulisch Jugendarbeit, Schule, Studium, Beruf) zu erhalten. Die Teilnehmer sollen möglichst an einem kurzfristigen Programm teilgenommen haben und müssen über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Die Dauer der Förderung richtet sich nach Art des Programms. Der Aufenthalt muss mindestens einen Monat umfassen. Eine Förderung wird nur für längstens ein Jahr bewilligt
2.2.4 Vertiefungsprogramme, die sich an Teilnehmer längerfristiger Programme wenden und diesen bis zum Erreichen der Altersgrenze des DFJW die Möglichkeit geben, sich immer wieder neu mit der Realität in Deutschland und Frankreich und mit der Kooperation der beiden Länder auseinander zu setzen.
Die Träger, die die Förderung des Jugendwerks in Anspruch nehmen, sind an diese Richtlinien gebunden.Mit der Antragstellung verpflichten sie sich, die Richtlinien zu beachten und besondere Bedingungen und Auflagen, die Ihnen erforderlichenfalls vom Jugendwerk gemacht werden können, zu erfüllen.
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