Für Jugendbegegnungen in Frankreich stellt die deutsche Gruppe den Antrag bei der DBJ
Für Jugendbegegnungen in Deutschland stellt die französische Gruppe den Antrag in ihrem Land
Für jede Maßnahme kann nur ein Träger den Antrag stellen.
Die Antragstellung erfolgt formlos bis September/Oktober des Vorjahres über den Landesverband.
Dieser leitet den Antrag an die DBJ weiter.
Nach der Eingangsbestätigung der DBJ ist das Antragsformular und eine Programmbeschreibung einzureichen. Das Originalformular wird von der DBJ zugesandt.
Es werden beantragt:
a) bei Gruppenbegegnungen am Wohnort des Partners nur die Zuschüsse für die anreisende Gruppe
b) bei gemeinsamer Unterbringung und Aktivitäten am dritten Ort die Zuschüsse für alle Teilnehmer einschließlich der Zuschüsse für die Fahrtkosten (Drittortbegegnung)
Drittortbegegnung bedeutet:
wenn beide Gruppen in einem Zelt, einer Jugendherberge, in einem Hotel etc.
gemeinsam
untergebracht sind.
Den Antrag für diese Maßnahme stellt die Gruppe, wo das Programm stattfindet
Förderung von Vorbereitungstreffen
Für die Förderung eines Vorbereitungstreffens ist grundsätzlich ein gesonderter Antrag zu stellen. Zuständig dafür ist der Träger, der auch den Antrag für das Hauptprogramm zu stellen hat.
Es werden höchstens bis 3 Teilnehmer für die Vorbereitungsreise gefördert. Für Fahrtkosten wird ein Zuschuss in Höhe des doppelten Tabellensatzes pro TN gewährt, ohne Rücksicht welches Verkehrsmittel genutzt wird.
Für Aufenthaltskosten werden, je nach Programmart, in der Regel 4 Euro bis max. 30 Euro pro Tg/TN gewährt.