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- Das Deutsch-Französische Jugendwerk wurde aufgrund einer gemeinsamen politischen Initiative der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik durch das Abkommen vom
- 5. Juli 1963 errichtet. Dieses Abkommen wurde in Durchführung des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit vom 22 Januar 1963 unterzeichnet und durch die Abkommen vom 22. Juni 1973 und vom
- 25. November 1983 geändert.
- Das Jugendwerk verfügt über einen Gemeinschaftsfonds. Die Mittel hierfür werden jährlich von beiden Regierungen zu gleichen Teilen zur Verfügung gestellt; darüber hinaus verfügt das Jugendwerk über die sonstigen im Abkommen vorgesehenen Mittel.
- Das Abkommen stattet das Kuratorium mit den zur Erfüllung der Aufgaben des DFJW notwendigen Befugnissen aus. Das Kuratorium hat die Grundsätze, Gedanken und Bestimmungen formuliert, die für die im Rahmen des Jugendwerks durchgeführten Programme gelten sollen.
- Die vorliegenden Richtlinien sind als Wegweiser für die praktische Arbeit aufzufassen; sie müssen mit den Interessen der Jugendlichen konfrontiert und auf der Grundlage einer ständigen Auswertung der Programmergebnisse der Entwicklung dieser Interessen angepasst werden
- 1. Grundsätze
- 1.1. Das Jugendwerk steht im Dienste der deutschen und französischen Jugend. Es hat die Aufgabe, die Bande zwischen der Jugend der beiden Länder enger zu gestalten.
- Bei seiner Tätigkeit soll das Jugendwerk den Interessen der Jugend Rechnung tragen, wie sie in den von ihr selbst initiierten Gestaltungs- und Organisationsformen zum Ausdruck kommen.
- 1.2.Gegenseitiges Kennenlernen, Verständigung, Solidarität und Zusammenarbeit sind die ständigen Ziele des Jugendwerks.
- Das gegenseitige Kennenlernen setzt vor allem eine Einführung in die grundlegenden individuellen und gesellschaftlichen Tatsachen voraus, die das Leben des Einzelnen bestimmen. Ein solcher Ansatz erweist sich als unerlässlich, um die Besonderheiten des Nachbarlandes, seiner Bürger und ihrer Lebensgewohnheiten wahrzunehmen und zu verstehen.
- Verständigung erfordert die Fähigkeit, die eigenen Interessen und die des Partners zu erkennen, sie abzuwägen und sich darüber offen auseinander zusetzen und mögliche Konflikte auszutragen.
- Sie verlangt die Erkenntnis der eigenen und fremden Vorurteile, Selbstkritik und das Eingehen auf die Kritik des anderen. Solidarität und Zusammenarbeit setzen die Bereitschaft zur wechselseitigen Verantwortung in der Erkenntnis der gegenseitigen Abhängigkeit voraus.
- Der Austausch zwischen jungen Deutschen und jungen Franzosen soll zu ihrer Bildung beitragen.
- Zur Erreichung dieser grundlegenden Ziele ist die sprachliche Verständigung von besonderer Bedeutung. Das Jugendwerk muss diese sprachliche Verständigung schaffen oder entwickeln.
- 1.3. Das Jugendwerk ist eine Einrichtung zur Förderung der deutsch-französischen Jugendarbeit. Die deutsch-französische Jugendarbeit kann beispielhaft für die internationale und insbesondere für die europäische Zusammenarbeit werden. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können soll das Jugendwerk die Teilnahme von Jugendlichen aus Drittländern an seinen Programmen fördern.
- Ziel des Jugendwerks ist, dank exemplarischer Beziehungen zwischen der deutschen und der französischen Jugend zu einer Verbesserung der internationalen Beziehungen bei zu tragen. Angesichts der Bedeutung der ihm zur Verfügung stehenden Mittel, seiner Arbeitsmethoden und seiner Ziele bietet das Jugendwerk ein Erprobungsfeld für europäische Jugendarbeit. In Zukunft werden Jugendliche aus Drittländern unter bestimmten Voraussetzungen an Veranstaltungen des Jugendwerks teilnehmen, auch werden Maßnahmen des Jugendwerks in Drittländern stattfinden. Derartige Tätigkeiten lassen die deutsche und französische Wirklichkeit bei einer Gegenüberstellung mit gemeinsamen Problemen deutlicher hervortreten (vgI. Anlage 6).
- 1.4. Zur Verwirklichung dieser Ziele hat das Jugendwerk die Aufgabe, zu fördern, zu beraten und Maßnahmen anzuregen, anzubieten, voranzutreiben und zu erproben. Es erfüllt diese Aufgaben unter Achtung der Freiheit der Jugendlichen und der Vielfalt des ideologischen Engagements, der pädagogischen Konzeptionen und der Interessengebiete.
- Die allgemeinen Grundsätze hierfür werden vorn Kuratorium bestimmt, das auch über ihre Einhaltung wacht.
- 1.5. Die Arbeit des Jugendwerks vollzieht sich in der Regel über die für Erziehung und Bildung in beiden Ländern zuständigen Stellen: Jugendverbände, Einrichtungen und Organisationen der Jugend- und Erwachsenenbildung, des Sports oder des internationalen Austauschs, Schule, Hochschule, Beruf, ganz allgemein alle freien und öffentlichen Einrichtungen, die sich auf den Gebieten der Information der Erziehung und Bildung an die Jugend wenden.
- Neben der finanziellen Förderung kann es ihnen besondere Hilfe anbieten, um ihre Arbeit zu verbessern, wie z B. durch die Bereitstellung von Informationsmaterial für die Vorbeitung der Jugendlichen, für die Ausbildung der Mitarbeiter und Auswertung der Maßnahmen des Jugendwerks.
- 1.6. Das Jugendwerk will seine Hilfe allen freien und öffentlichen Organisationen, die deutsch-französische Programme nach den hier genannten Grundsätzen durchführen wollen, zur Verfügung stellen.
- Es kann dort selbst die Initiative ergreifen, wo der Bedarf von den vorhandenen Organisationen nicht gedeckt wird oder wo die vorhandenen Strukturen nicht ausreichen. Es bietet den Jugendlichen dann zusätzliche pädagogische Möglichkeiten an in Form von besonderen Programmen, die bei Bewährung von anderen Trägern übernommen wer- den. In diesen Fällen wird es sich soweit wie möglich bemühen, die interessierten Organisationen zur Mitarbeit zu gewinnen.
1.7. Das Jugendwerk fördert in Verbindung mit den Partnern und auf der Basis der gewonnen Erfahrungen Forschungsvorhaben, an denen Vertreter der verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen wie Soziologen, Psychologen, Pädagogen usw. zusammenarbeiten werden. Im Vordergrund des Interesses stehen die Beziehungen zwischen den Kulturen, die Annäherung der Gemeinschaften durch Austauschmaßnahmen, die internationalen Jugendbeziehungen sowie die Methode und Technik des Austauschs.
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www.dfjw.org |
- Bei allen Veröffentlichungen über geförderte Maßnahmen ist in angemessener Weise auf die Bereitstellung von Mitteln vom DFJW hinzuweisen.
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