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Hinweise zu Kursen und Arbeitstagungen der Deutschen Bläserjugend (DBJ)


1. Die Ausschreibungen zu Kursen und Arbeitstagungen sowie die jeweiligen Anmeldeformulare finden sich auf der Homepage der DBJ unter www.deutsche-blaeserjugend.de. Die Anmeldung gilt als verbindlich und ist ausschließlich über die Anmeldeformulare der DBJ (per Post, Mail, Fax) zu vollziehen.

2. Die Teilnahme an Kursen und Arbeitstagungen der DBJ steht prinzipiell allen Menschen offen. Besondere Zielgruppen sind in den Ausschreibungen vermerkt.

3. Alle Kurse und Arbeitstagungen haben individuelle Mindest- und Höchstteilnehmendenzahlen, die durch den Vorstand der DBJ in Absprache mit den Dozenten festgelegt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme. Wird die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht, behält sich die DBJ eine Absage der Veranstaltung vor. Der Kostenbeitrag wird in diesem Fall jedem/r Angemeldeten zurückerstattet.

4. Der Kostenbeitrag für Kurse und Arbeitstagungen beträgt aktuell 50€ pro Veranstaltung und Teilnehmendem. Er umfasst die Unterkunft für die Dauer der Veranstaltung, die Verpflegung vom Anreisetag (Abendessen) bis zum Abreisetag (Frühstück) sowie das Seminar inkl. der vermittelten Inhalte und der gestellten Materialien, sofern nicht in der Ausschreibung anders angegeben.

5. Der Kostenbeitrag ist nach erfolgter Anmeldung umgehend auf das Konto der DBJ Konto-Nr.: 999 45, BLZ: 370 501 98 bei der Sparkasse KölnBonn zu überweisen. Dabei ist sowohl die Kursnummer als auch der Name der Teilnehmenden anzugeben. Erst mit Eingang des Kostenbeitrags gelten Teilnehmende als endgültig angemeldet.

6. Bei unbegründeter Nichtteilnahme wird der Kostenbeitrag nicht zurückerstattet.

7. Bei Stornierung der Anmeldung wird der anteilige Kostenbeitrag wie folgt durch die DBJ einbehalten: bis 8 Wochen vor der Veranstaltung 0%, bis 4 Wochen vor der Veranstaltung 50%, ab 4 Wochen vor der Veranstaltung 100%. Finden Teilnehmende Ersatzpersonen, die an ihrer Stelle an der Veranstaltung teilnehmen kann der Kostenbeitrag für diese Ersatzperson eingesetzt werden.

8. Die DBJ zahlt jedem/r Teilnehmenden gegen Vorlage der Belege einen Fahrtkostenzuschuss von max. 51€ egal welche Verkehrsmittel benutzt werden. Wir verweisen aus Gründen des Umweltschutzes aber auf die Benutzung der Deutschen Bahn. Fahrtkostenabrechnungen werden vor Ort von der DBJ ausgegeben.

9. Die Unterbringung der Teilnehmenden erfolgt in 2-Bett-Zimmern. Gegen Zahlung eines Zuschlags ist die Unterbringung in Einzelzimmern möglich. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach den Kosten, die durch die Unterkunft entstehen und ist bei der Geschäftsstelle der DBJ individuell zu erfragen.

Stand: 24.11.2009

Der Vorstand der DBJ


Deutsche Bläserjugend Weberstraße 59 53113 Bonn
Tel. 0228 - 262680 Fax: 0228 - 262682 Mail:deutsche-blaeserjugend@t-online.de
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